Die ungewohnt frostigen Temperaturen in Deutschland haben den Autofahrern ein tückisches Erbe hinterlassen: deutlich mehr Schlaglöcher als in den Vorjahren, wie beispielsweise der brandenburgische Landesverband Straßenwesen berichtet. Damit steigt auch das Risiko von Schäden am Fahrzeug – an Reifen oder Felgen, Fahrwerk oder Radaufhängung, Spurstange oder sogar Ölwanne. Wer aber trägt die Reparaturkosten? Muss die öffentliche Körperschaft, die jeweils für den Unterhalt der Straße zuständig ist, Schadensersatz leisten?
Grundsätzlich gilt: Schlaglochschäden übernimmt die Vollkaskoversicherung, die im Gegensatz zur Kfz-Haftpflichtversicherung Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt. Wer den Straßenbetreiber in Regress nehmen möchte, hat es schwer, denn dazu muss eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nachgewiesen werden. „Die Hürden für Schadenersatzansprüche gegen den Staat sind hoch“, erklärt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des VersichererGesamtverbands GDV. „Autofahrer müssen grundsätzlich so fahren, dass sie auf erkennbare Gefahren – dazu zählen auch Schlaglöcher – rechtzeitig reagieren können.“